In der Dreieinigkeitskirche wird eine Verwaltungsgebühr von 100,- € erhoben.
Ja, das ist grundsätzlich möglich.
und so die Vertrautheit am größten ist.
In den meisten Fällen können die Termine frei abgestimmt werden.
Auf jeden Fall sollten sie den Termin frühzeitig mit den Pfarrerinen oder den Pfarrern absprechen.
In der Karwoche und an einigen Festtagen sind keine Trauungen möglich.
Nein, das ist nicht möglich.
In der Regel setzt eine evangelische Trauung die Kirchenmitgliedschaft beider Ehepartner voraus.
Gehört einer der Ehepartner der evangelischen, der andere Ehepartner einer anderen christlichen Kirche an,
kann an der evangelischen Trauung auch ein Geistlicher oder eine Geistliche
der anderen Konfession beteiligt werden.
Ja, es gibt kirchliche Formen, um ein solches Fest zu feiern.
Das kann eine schöne und würdige Möglichkeit sein, an Ihre kirchliche Trauung zu erinnern.
Fragen Sie im Pfarramt nach.
Eigentlich nicht. Aber wenn ein Partner evangelisch,
und der andere katholisch ist, kann entweder ein evangelischer Gottesdienst mit Beteiligung
eines katholischen Priesters oder ein katholischer Gottesdienst mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers
bzw. einer Pfarrerin gefeiert werden. Umgangssprachlich wird dies “ökumenisch” genannt.
Eine wichtige Aufgabe von Pfarrerinnen und Pfarrern ist die
Begleitung von Menschen in Krisensituationen.
Welche Formen und Rituale für Sie sinnvoll und möglich sind sprechen Sie bitte bei Ihrer Pfarrerin
oder Ihrem Pfarrer an. Ein offizielles Scheidungsritual gibt es bisher in der evangelischen Kirche nicht,
allerdings wird darüber derzeit an verschiedenen Stellen diskutiert.
Dies ist nach evangelischem Verständnis nicht möglich.
Allerdings gibt es in der Dreieinigkeitskirche / Erlöserkirche die Möglichkeit der Segnung
oder gottesdienstlichen Begleitung gleichgeschlechtlicher Paare.
Sprechen Sie Ihren Pfarrer oder Ihre Pfarrerin an!
Haben Sie weitere Fragen, so schreiben Sie bitte an
Pfarramt.Nuernberg-dreieinigkeitskirche@elkb.de
oder
“Quelle: Wir bedanken uns für die Unterstützung der Evangelischen Kirche in Deutschland – www.ekd.de – welche uns freundlicher Weise obige Textbausteine zur Verfügung gestellt hat.“