Der Pfarrer oder die Pfarrerin Ihrer Gemeinde vereinbart gerne ein Gespräch mit Ihnen.
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen
der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt.
Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht,
wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen.
Dem Gottesdienst geht in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus.
Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen.
Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrem örtlichen Pfarramt.
Zumeist nicht. Vorgesehen ist in der Regel lediglich ein Gespräch
mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie
die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl.
Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist.
Sie setzen Ihre Unterschrift nicht unter ein Zeitschriftenabonnement,
sondern treffen eine wichtige Entscheidung.
Nicht ausdrücklich.
Wenn Sie es gerne möchten,
kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht werden.
Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In
ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus
und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte,
z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen
(z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis)
und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen.
Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Kirchenvorstand teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen
Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin
nicht persönlich bekannt sind,
sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben.
Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung)
und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer
zahlen
(z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner).
In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden.
Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Ledige, 1.703,99 € für Verheiratete und 2.258,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist,
zahlt nur 12,69 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass
ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben:
Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.
Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer
ein.
Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr.
Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.
Haben Sie weitere Fragen, so schreiben Sie bitte an
Pfarramt.Nuernberg-dreieinigkeitskirche@elkb.de
oder
“Quelle: Wir bedanken uns für die Unterstützung der Evangelischen Kirche in Deutschland – www.ekd.de – welche uns freundlicher Weise obige Textbausteine zur Verfügung gestellt hat.“